Menschenrechte

Der zweite Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Asyl- und Ausländerrecht sowie im Bereich der Menschenrechte im Allgemeinen. Angesichts der Besonderheiten dieser Rechtsgebiete sind wir mit der Tätigkeit im einstweiligen Rechtschutz bestens vertraut. Gemeinsam können wir Ihre Situation gegenüber der Verwaltung im Hinblick auf Ihr Aufenthaltsrecht, Ihr Recht auf Einbürgerung sowie Ihre sozialrechtlichen Ansprüche bewerten und die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

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Zögern Sie nicht, uns insbesondere bei folgenden Anliegen anzusprechen:

  • Verfahren vor der Cour Nationale du Droit d'Asile,
  • Anträge auf Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen,
  • Rechtsschutz gegen die Zurückstellung oder die Ablehnung von Einbürgerungsanträgen,
  • Eheschließung/PACS mit einer/einem französischen oder ausländischen Staatsangehörigen,
  • Familien- und Ehegattennachzug,
  • Folgen einer Ehescheidung.
  • Wir beraten Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen, sofern Ihr Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Visums abgelehnt wird, Sie Adressat einer Abschiebeentscheidung sind oder aufgefordert werden, das französische Staatsgebiet zu verlassen. Gleiches gilt, wenn sich ein Freund oder Verwandter in Abschiebehaft befindet.

    Bei den entsprechenden Maßnahmen kann es sich zunächst um notwendige Rechtsbehelfe (Widerspruchsverfahren) oder Dienstaufsichtsbeschwerden handeln. Daneben betreuen wir das administrative Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (Präfektur, Ministerien etc.) sowie das streitige Verfahren vor den entsprechenden Gerichten.

    Darüber hinaus bieten wir eine individuelle Beratung über die Möglichkeit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.