Vergütung

Auf Anfrage und vor Leistungserbringung informieren wir Sie über die Art und Weise der Berechnung unserer Vergütung. Bei der Berechnung wird wie folgt unterschieden:

  • Auslagen, d.h. Kosten, die durch die Bearbeitung des Mandats entstehen (Sekretariatskosten, Kopierkosten, Reisekosten etc.),
  • die eigentliche Vergütung, mit der die geistige Arbeitsleistung des Rechtsanwalts abgegolten wird.

Bei normalen Mandaten, die keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweisen, ist die Vereinbarung einer pauschalen Vergütung möglich.

Kommt eine pauschale Vergütung nicht in Betracht, richtet sich die Höhe der Vergütung nach der eingesetzten Arbeitszeit, nach dem Schwierigkeitsgrad des Mandats sowie den besonderen Fähigkeiten, die für die Bearbeitung notwendig sind. Die Auslagen werden dabei auf Grundlage einer Tabelle berechnet.

In jedem Fall kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden, das einem bestimmten Prozentsatz des Gewinns oder des vermiedenen Verlustes des Mandanten entspricht.

Die Kanzlei bietet ebenfalls auf jeweils ein Jahr befristete Beratungsvereinbarungen an. Diese beinhalten regelmäßige, auf den einzelnen Mandanten abgestimmte Informationen über aktuelle Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen sowie bei Bedarf entsprechende Beratungsleistungen.

Selbstverständlich richtet sich die Höhe der Vergütung auch nach den finanziellen Verhältnissen des Mandanten. Prozessvertretung erfolgt in jedem Stadium eines streitigen Verfahrens auch auf Grundlage von Prozesskostenhilfe.